Startgeld & AGB
Startgeld
Das Startgeld beträgt für jeden Teilnehmer 50,00 Euro.
Das Startgeld ist aber so viel mehr als nur das Startgeld,
es ist deine Unterstützung, dein Engagement für unsere gemeinsame Unterstützung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet ihr
neben den Fristen, Stornierungen, Haftungsfragen usw.
alles Wichtige.
1. Allgemeines
Veranstalter des Police-Motorcycle-Rodeo Festival (nachfolgend Veranstaltung / Festival genannt) sind das Motorrad Weiterbildungszentrum NRW GmbH mit Sitz in Iserlohn – Letmathe, die Motorradfreunde Sauerland e.V., sowie die Motorrad-Trainer-Gemeinschaft. (Nachfolgend die / der Veranstalter genannt)
Sitz des Motorrad Weiterbildungszentrum NRW GmbH als Hauptansprechpartner:
Am Heideberg 2
58791 Werdohl
Sitz der Niederlassung in Iserlohn/Letmathe
Von-der-Kuhlen-Straße 1
58642 Iserlohn
Registerblatt HRB 9883, Amtsgericht Iserlohn
Inhaberin: Stefanie Hoh
Geschäftsführer: Uwe Hoh
Tel.: 02391 – 8088760
Mobil.: 0176 – 84548034 (Uwe Hoh)
E-Mail: mwznrw@gmail.com
Web.: www.mwz-nrw.de
2. Anmeldung
Die Anmeldung zum Police-Motorcycle-Rodeo Festival kann per Internet, per Post, per E-Mail, persönlich oder telefonisch erfolgen. Der Vertrag ist erst dann abgeschlossen, wenn der Hauptansprechpartner (MWZ) das Angebot schriftlich per Post oder per E-Mail bestätigt hat.
Für alle Vertragsabschlüsse in Verbindung mit dem Police-Motorcycle-Rodeo Festival gelten einzig und allein die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3. Teilnahmebedingung
Für die Teilnahme am Police -Motorcycle-Rodeo Festival gelten die nachfolgend aufgeführten Bedingungen: Der Teilnehmer nutzt für die Teilnahme sein eigenes Fahrzeug. Sind der Teilnehmer und der Halter nicht identisch, legt der Fahrer dem Veranstalter eine Einverständniserklärung des Halters zur Teilnahme an der entsprechenden Veranstaltung etc. vor. Weiterhin ist zu beachten, eine Person ist nur an der Teilnahme berechtigt, wenn die Teilnahmegebühr im Voraus der Veranstaltung komplett bezahlt wurde.
Das benutzte Fahrzeug muss natürlich für den Straßenverkehr zugelassen, ordentlich versichert und sich in einem verkehrssicherem Zustand befinden. Selbstverständlich ist der Teilnehmer für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges verantwortlich. Der Veranstalter behält sich darüber hinaus das Recht vor, den technischen Zustand des Fahrzeugs selbst zu überprüfen, und das Fahrzeug bei Nichterfüllung der o.g. Anforderungen von der Teilnahme auszuschließen. Ein Anspruch des Teilnehmers auf die Stellung eines Ersatz- Leihfahrzeugs oder auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr besteht nicht.
Die Teilnehmer müssen natürlich im Besitz der entsprechenden gültigen Fahrerlaubnis für ihr Fahrzeug sein. Der Veranstalter kann verlangen, dass die Fahrerlaubnis vor Beginn eines Trainings etc. vorgelegt wird. Die Teilnehmer verpflichten sich, komplette Motorrad Schutzkleidung (normgerechter Motorradhelm, Kombi oder Jacke und Hose, Handschuhe sowie Stiefel) zu tragen. Sie erklären überdies, vor der entsprechenden Veranstaltung weder Alkohol oder Drogen noch Medikamente oder andere Stoffe, welche eine Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können, eingenommen zu haben. Den Anweisungen der Instruktoren / Erfüllungsgehilfen vom Veranstalter ist Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen die hier aufgeführten Bedingungen können Teilnehmer ohne Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
4. Vorschriften
An den Veranstaltungstagen gelten natürlich zu jederzeit, egal ob auf dem Veranstaltungsgelände oder der Strasse, die Regeln der Straßenverkehrsordnung und der Straßenverkehrszulassungsordnung.
Der Teilnehmer hat sich im Rahmen der Veranstaltung äußerst gesittet und verantwortungsvoll zu verhalten. Während der Dauer des gesamten Veranstaltung sind die Beauftragten der Veranstalter dem Teilnehmer gegenüber weisungsbefugt.
Der Teilnehmer kann von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, sofern die Erfüllungsgehilfen des Veranstalters während des Festivals feststellen, dass der Teilnehmer nicht oder nicht mehr zur Teilnahme geeignet ist, ein Verstoß gegen eine dieser hier aufgeführten bzw. bereits aufgeführten Bedingungen vorliegt, der Teilnehmer durch sein Fehlverhalten andere Teilnehmer und/oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, oder die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung durch sein Verhalten eingeschränkt wird. Ein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr ist in diesem Fall ausgeschlossen.
5. Preise, Zahlung
Die Teilnahmegebühr / Preise sind den aktuellen Beschreibungen der Veranstaltung zu entnehmen.
Der Anspruch beschränkt sich auf die dort aufgeführten Leistungen. Ein Anspruch auf den vollen Leistungsumfang kann nicht gewährt werden, da Leistungen teilweise durch Dritte erbracht werden.
Die Zahlung der Rechnung muss nach Rechnungseingang innerhalb von 14 Tagen erfolgen, bei einer kurzfristigen Buchung jedoch spätestens am Tag der Veranstaltung.
6. Stornierung durch den Teilnehmer
Bei Stornierungen ab dem 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn 50 %, bis zu dem 14. Tag,
75 %, ab dem 13. Tag vor Veranstaltungsbeginn, am Tag der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen 100 % des Preises. Der/die absagende Teilnehmer/in hat das Recht, den durch Rücktritt frei gewordenen Platz, nach Rücksprache mit dem Veranstalter, anderweitig zu besetzen. Die Stornierung der Anmeldung ist schriftlich per WhatsApp, per Post oder E-Mail möglich. Die Rechtzeitigkeit der Stornierung richtet sich nach dem Eingang der Stornierung beim Hauptansprechpartner MWZ.
6a. Stornierung durch den Veranstalter
Die Veranstalter behalten sich vor, aus wichtigen Gründen, zum Beispiel bei extremen Wetterlagen, die Veranstaltung abzusagen, zu beenden oder auf einen späteren Ersatztermin zu verschieben.
Bei einer Absage erstattet der Veranstalter die bereits gezahlte Teilnahmegebühr. Bei einer Verlegung des Termins wird die Teilnahmegebühr auf einen Ersatztermin natürlich angerechnet. Bei vorzeitigem Abbruch der Veranstaltung aus unterschiedlichsten Gründen, kann der Veranstalter für die bereits erbrachten Leistungen auf eine angemessene Entschädigung bestehen. Im Maximalfall beträgt die Höhe der Entschädigung den im Vertrag genannten Gesamtpreis.
7. Haftung für Personen- und Sachschäden
Die Haftung des Veranstalters und deren Vertreter und Erfüllungsgehilfen bezüglich jeglicher Schäden, insbesondere am Eigentum der Teilnehmer wird ausgeschlossen.
Die Veranstaltungsteilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil.
Der Teilnehmer erklärt mit Abgabe seiner Anmeldung bzw. der Einverständniserklärung den Verzicht auf Ansprüche jeglicher Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehen, und zwar gegen den Veranstalter und andere Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, einschließlich deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Hat der Veranstalter nach Maßgabe gesetzlicher Bestimmungen dennoch für einen Sachschaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen lediglich beschränkt. Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
Ausgeschlossen ist weiterhin eine Haftung für Schäden der Eigentümer eines Geländes auf dem die Veranstaltung, oder einzelne Trainingsabschnitte durchgeführt werden.
8. Versicherungsschutz
Eine Versicherung wird für die Veranstaltungen seitens des Veranstalters nicht angeboten. Der Teilnehmer ist für seinen ausreichenden Versicherungsschutz (z.B. Unfall-, Haftpflicht-, ggf. Kfz- und Krankenversicherung) selbst verantwortlich.
9. Foto und Videomaterial
Der Teilnehmer erklärt sich damit Einverstanden, dass der Veranstalter Foto-, Ton- und Videoaufnahmen von der Veranstaltung machen darf. Dem Veranstalter ist es im Nachhinein erlaubt, unentgeltlich und ohne Angabe jeglicher persönlicher Daten über dieses Material frei zu verfügen, und dieses zum Beispiel zum Zwecke der Werbung zu verwenden.
Der Teilnehmer hat vom Veranstalter im Gegenzug das Einverständnis, die erhaltenen oder vom Teilnehmer selbst gemachten Fotos bzw. Filmmaterial für seine eigenen Zwecke zu verwenden und zu veröffentlichen z.B. im Internet, Facebook, Internetseiten usw.
10. Datenschutz
Der Veranstalter ist berechtigt, alle erforderlichen persönlichen Daten der Teilnehmer im Zusammenhang mit den Buchungen und der Durchführung der Veranstaltung zu erheben und natürlich zu nutzen.
Die persönlichen Daten der Teilnehmer werden für die Zeit der Vorbereitung und der Durchführung der Veranstaltung gespeichert, selbstverständlich werden die Daten nicht an Dritte weitergeleitet. Weiterhin werden die Daten im Nachgang der Veranstaltung für einen weiterführenden Betreuungs- und Informationsservice genutzt. Die Nutzung der Daten kann jederzeit widersprochen werden. Dies kann problemlos und ohne Nennung von Gründen schriftlich per Post, per E-Mail, per WhatsApp oder fernmündlich per Telefon erfolgen.
11. Gerichtsstand / Auszug aus dem §29 der Zivilprozessordnung
§ 29 Besonderer Gerichtsstand des Erfüllungsorts
(1) Für Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis und über dessen Bestehen ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem die streitige Verpflichtung zu erfüllen ist.
(2) Eine Vereinbarung über den Erfüllungsort begründet die Zuständigkeit nur, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.
Quelle:dejure.org
12. Hinweis
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde in diesem Text auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für allerlei Geschlechter.
13. Abschluss
Mündliche Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich festgehalten und bestätigt werden.
Die Unwirksamkeit einzelner Teile dieser AGBs hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGBs zur Folge.